Netzwerkarbeit frei praktizierender Hebammen in der Schweiz: Zugang der Familien mit Neugeborenen zu weiteren Angeboten der frühen Förderung
Das Betreuungsgebot der Hebammen erstreckt sich über den Zeitraum von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, bis zum 56. Lebenstag des Kindes. Sind Eltern aufgrund einer besonderen psychosozialen oder finanziellen Situation in ihrer Fähigkeit auf frühkindliche Bedürfnisse angemessen zu reagieren eingeschränkt, bietet das niedrigschwellige und aufsuchende Versorgungsangebot der Hebammen die Chance, den Zugang zu weiteren Angeboten der frühen Förderung zu einem früheren Zeitpunkt zu eröffnen und zu unterstützen. In einem zweitstufigen Projekt werden Hebammen in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz zu ihrer Arbeit in und mit interdisziplinären Netzwerken zur frühen Bildungsförderung befragt. Das Projekt zielt darauf ab, die bestehende Netzwerkarbeit in ihrer Struktur, ihren Eigenschaften und Merkmalen zu analysieren und Empfehlungen für weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu formulieren.
Dieses Projekt ist abgeschlossen (Link zur Medienmitteilung).
Thema: | Frühe Förderung | |
Trägerschaft: | Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW Departement Gesundheit, Institut für Hebammen | |
Region: | Schweiz | |
Projektlaufzeit: | Januar 2016 bis Juni 2017 | |
Link: | Abschlussbericht | |