Über uns

Nationale Plattform gegen Armut

Die Nationale Plattform gegen Armut wird von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sowie Organisationen der Zivilgesellschaft getragen und vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) umgesetzt. Sie wird von den Partnern gemeinsam finanziert. Der Bund trägt die Aufwände für die Grundstruktur, die Partner leisten Beiträge für konkrete Aktivitäten. 

Die Plattform ist Teil einer nationalen Struktur, die ausserdem das nationale Armutsmonitoring, Beteiligungsmöglichkeiten für armutserfahrene Menschen sowie die Erarbeitung einer nationalen Strategie gegen Armut bis 2027 umfasst. 
 

Ziele und thematische Schwerpunkte

Die Nationale Plattform gegen Armut bietet Gelegenheiten für Austausch, Vernetzung und kollektives Lernen. Sie stellt anwendungsorientiertes Wissen zu ausgewählten Schwerpunktthemen der Armutsprävention und -bekämpfung bereit und eröffnet Möglichkeiten, innovative Ansätze zu erproben. 

Inhaltlich legt die Plattform im Zeitraum 2025 bis 2027 folgende thematische Schwerpunkte:

  • Prävention und Bekämpfung von Familienarmut
  • Prävention und Bekämpfung von Nicht-Bezug von Sozialleistungen 
  • Förderung der Beteiligung armutserfahrener Personen 
     

Partner

Die Nationale Plattform gegen Armut beruht auf einer Zusammenarbeit aller drei föderalen Ebenen sowie zentraler Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen und Organisationen von und für Menschen mit Armutserfahrung. Auf strategischer und fachlicher Ebene sind die wichtigsten Akteure der Armutsprävention und -bekämpfung in den verschiedenen Organen der Plattform vertreten. 

An wen richtet sich die Plattform?

Die Hauptzielgruppe der Plattform sind alle Akteure, die auf kantonaler und kommunaler Ebene für die Armutsprävention und -bekämpfung zuständig sind, sowie Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich Armutsprävention und -bekämpfung. Die Plattform unterstützt sie bei der Umsetzung von Strategien und Präventionsmassnahmen in thematischen Schwerpunkten.

Zentrale Dokumente:

Letzte Änderung: 04.02.2025