Auftrag

Der Bund will gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und Akteuren der Zivilgesellschaft die Armutspolitik weiterentwickeln und stärken. Die Arbeiten werden in einer nationalen Struktur gebündelt. Dazu gehören die Nationale Plattform gegen Armut, das Nationale Armutsmonitoring, die Erarbeitung einer nationalen Armutsstrategie und Partizipationsmöglichkeiten für armutserfahrene Personen. 

Das Parlament hat im September 2024 eine Motion von Nationalrätin Estelle Revaz angenommen, die verlangt, dass die Nationale Plattform gegen Armut weitergeführt und eine Armutsstrategie erarbeitet wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 ein Konzept verabschiedet, das dieses Anliegen aufnimmt. Er hat dem Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag erteilt, bis Mitte 2027 auf Basis des ersten Berichts des nationalen Armutsmonitorings (2025) eine nationale Strategie zur Reduktion von Armut zu erarbeiten und die Nationale Plattform gegen Armut bis mindestens 2030 weiterzuführen. Die Strategie soll unter anderem im Rahmen der Plattform gegen Armut umgesetzt werden. 

Die Plattform hat die Aufgabe, innovative Ansätze in der Armutspolitik zu verbreiten und die Vernetzung unter den vielfältigen Akteuren zu fördern. 
Um Synergien zu nutzen und eine hohe Wirksamkeit zu erreichen, werden Projekte und Veranstaltungen gemeinsam mit den verschiedenen Partnern durchgeführt. 

Bei der Planung und Realisierung der verschiedenen Aktivitäten werden Menschen mit Armutserfahrungen einbezogen. Als ständiges Beteiligungsgremium für Menschen mit Armutserfahrung wird ein «Rat für Armutsfragen» geschaffen und in einer Pilotphase getestet.

Ende 2030 wird dem Bundesrat über die Ergebnisse der Nationalen Plattform gegen Armut Bericht erstattet. 

Letzte Änderung: 04.02.2025