Berufstätige Eltern sollen für die Drittbetreuung ihrer Kinder weniger bezahlen und das Betreuungsangebot soll besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Der Bundesrat will dazu für fünf Jahre 100 Millionen Franken als Anstossfinanzierung zur Verfügung stellen. Er hat die entsprechende Botschaft an das Parlament überwiesen (Revision des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung). Für Familien mit geringen Einkommen können hohe Drittbetreuungskosten zu negativen Erwerbsanreizen führen, weshalb die Senkung dieser Kosten für die Arbeitsintegration zentral ist.
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Bundesrat will Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verbessern
Letzte Änderung: 14.05.2019