Beteiligung betroffener Personen
Armutsbetroffene Menschen möchten und sollten als Expertinnen und Experten in eigener Sache bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Massnahmen zur Armutsprävention und -bekämpfung mitwirken können. Partizipation von armutsbetroffenen und -gefährdeten Personen ist zwar anspruchsvoll, kann aber viele positive Auswirkungen haben. Bei einer guten Vorbereitung und sorgfältigen Durchführung kann der Einbezug von Betroffenen dazu beitragen, Massnahmen an den tatsächlichen Bedürfnissen auszurichten und die Wirksamkeit dieser Massnahmen zu erhöhen. Gleichzeitig wird so das Empowerment der beteiligten Betroffenen gefördert. Beteiligung im weiteren Sinn bedeutet auch Teilhabe an der Gesellschaft und gleichberechtigter Zugang zu ihren verschiedenen Bereichen, nicht zuletzt auch Zugang zu Recht. Die Gewährung des Rechtsschutzes und Zugang zu unabhängiger Beratung sind Anliegen, welche armutsbetroffene Menschen während dem Nationalen Programm gegen Armut 2014 – 2018 nachdrücklich formuliert haben. Der Einbezug und die Beteiligung armutsgefährdeter und armutsbetroffener Menschen in der Armutsprävention und -bekämpfung sowie der Rechtsschutz und die Rechtsberatung im Bereich der Sozialhilfe bilden darum einen Schwerpunkt der Nationalen Plattform gegen Armut 2019 – 2024: An einer Tagung am 2. September 2021 wurden die Resultate aus diesem Schwerpunktthema präsentiert und diskutiert. Die positive Wirkung von Beteiligung kommt besonders dann zum Tragen, wenn sie auf einer kontinuierlichen Basis steht. Die Nationale Plattform gegen Armut hat darum in einem partizipativen Prozess einen Vorschlag für eine ständige Beteiligungsstruktur (Rat für Armutsfragen in der Schweiz) erarbeitet (Juni 2024).
Letzte Änderung: 15.11.2024