Kantonale Sozialberichte

Kantonale Berichterstattungen haben während der letzten Jahre an Bedeutung gewonnen. Die Mehrheit der Kantone hat bereits Sozial- oder Armutsberichte veröffentlicht. Diese Berichte beinhalten meist statistische Analysen über monetäre Armut und die wirtschaftliche Situation der Bevölkerung. Teilweise beinhalten sie darüber hinaus auch Informationen über weitere Lebensbereiche wie Gesundheit, Wohnen oder Bildung. Aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtung, Messgrössen und Frequenz eignen sich die kantonalen Berichte nicht für einen Vergleich zwischen den Kantonen, bilden aber eine wertvolle Informations- und Steuerungsgrundlage. 

Eine 2023 vom nationalen Armutsmonitoring publizierte Studie liefert eine Übersicht zum aktuellen Stand der kantonalen Berichterstattung, der Inhalte und Datengrundlagen sowie der politischen Einbettung der Sozial- und Armutsberichte. 

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) empfiehlt eine kantonale Sozialberichterstattung unter anderem aufgrund:

  • ihrer Gesamtsicht auf das kantonale System der sozialen Sicherheit und deren Fortentwicklung;
  • ihrer Ausrichtung am kantonalen Informationsbedarf und
  • ihrem regelmässigen Berichterstattungsrhythmus.

(s. Empfehlungen der SODK zur Ausgestaltung von kantonalen Sozialberichten2012)

Damit können Kantone die gesellschaftliche Lage und die Lebensverhältnisse laufend beurteilen und für die Lenkung der kantonalen Sozialpolitik relevantes Wissen generieren.

Die Berner Fachhochschule BFH und die Caritas haben ausserdem im Jahr 2020 ein Modell für ein systematisches Armutsmonitoring in den Kantonen erarbeitet. 

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  • Keine Sozialberichterstattung
  • Sozial- oder Armutsbericht
  • Bericht zum Bezug von kantonalen Sozialleistungen

Letzte Änderung: 16.11.2023