Nationales Armutsmonitoring

Das Parlament hat dem Bundesrat im Juni 2020 den Auftrag erteilt, ein nationales Armutsmonitoring einzurichten und der Bundesversammlung alle fünf Jahre Bericht zu erstatten (Mo. 19.3953 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates). Das Monitoring soll Bund, Kantonen und Gemeinden Steuerungswissen zur Verfügung stellen, um Armut in der Schweiz wirksam zu verhindern und zu bekämpfen. Zu diesem Zweck bildet das Monitoring statistische Indikatoren und fasst die Forschung zur Armut in der Schweiz zusammen.

Das Konzept des Nationalen Armutsmonitorings  baut auf Grundlagen auf, die im Nationalen Programm gegen Armut (2014-2018) erarbeitet worden sind (Studie «Armutsmonitoring für die Schweiz – Konzeptionelle Grundlagen»). Das Detailkonzept für den ersten Zyklus des Armutsmonitorings wird derzeit erarbeitet, die Veröffentlichung des ersten Berichts ist für Ende 2025 geplant. Er wird sich mit den Schwerpunktthemen «Finanzielle Verhältnisse», «Erwerbsintegration» und «Bildung» beschäftigen. 

Die Zuständigkeit für das nationale Armutsmonitoring liegt beim Bundesamt für Sozialversicherungen, das in statistischen Fragen eng mit dem Bundesamt für Statistik zusammenarbeitet. Um alle relevanten Akteure einzubeziehen, nutzt das Monitoring in der Aufbauphase die bewährte Projektorganisation der Nationalen Plattform gegen Armut. Die Zuständigkeiten der Steuergruppe und der Begleitgruppe der Plattform sind auf das Armutsmonitoring erweitert worden. Zusätzlich ist eigens für das Armutsmonitoring ein wissenschaftlicher Beirat eingesetzt worden.

Weitere Informationen

Weitere Infomationen und Dokumente sind auf der Website des BSV verfügbar: Nationales Armutsmonitoring 

 

Letzte Änderung: 08.03.2022